.
Das No Border Camp Köln/Düsseldorf erklärt sich solidarisch mit den
streikenden Flüchtlingen in Düsseldorf, Würzburg, Aub, Bamberg,
Regensburg und Osnabrück!
Gegen das repressive Vorgehen der Behörden in Düsseldorf!
Solidaritätsdemonstration am So, den 15.7.2012, um 15 Uhr am
Düsseldorfer Hbf, Hinterausgang (Bertha-von-Suttner-Platz)
http://www.thecaravan.org/node/3305
https://www.facebook.com/Resistanceofrefugee
1. Erklärung der in Düsseldorf streikenden Flüchtlinge
Mit Erstaunen haben wir heute zur Kenntnis genommen, dass entgegen der
Allgemeinen Menschenrechtserklärung und entgegen der Grundrechte auf
Meinungs- und Demonstrationsfreiheit heute das Verwaltungsgericht
Düsseldorf uns die Genehmigung für unseren friedlichen Protest verwehrt
hat. Aber wir Flüchtlinge und fortschrittliche Gruppen, die tagtäglich
für die Verteidigung der Menschenrechte und die Rechte der Flüchtlinge
hier kämpfen, erklären, so wie wir es bereits in Würzburg erklärt haben:
Auch ohne einen Platz zum Ausruhen, auch wenn Steine vom Himmel fallen
sollten, werden wir auf keinen Fall zurück in die Lager gehen! Wenn ihr
die Bedingungen für unseren Protest noch weiter erschwert, werden wir
noch mehr von der Wahrheit und Richtigkeit unseres Protestes überzeugt
sein. Die aufgezwungenen Bedingungen werden uns in unserem Kampf für
Freiheit und Würde noch mehr festigen und stärken. Nach 116 Tagen des
Protestes in Würzburg spüren wir noch mehr Potenzial und Stärke unseren
Kampf für unsere Grundrechte und die Menschenrechte im Allgemeinen
weitere Monate auf der Straße aufrecht zu erhalten.
Wir sind heute Zeugen, dass noch mehr Städte sich unserem gemeinsamen
Kampf anschließen. Dieser Protest von unten tritt nun in eine noch
stärkere Phase ein. In Würzburg haben wir erklärt: Wir sind in der Lage
noch mehr Flüchtlinge in unseren Streik einzubeziehen. Heute erklären
wir: Wir sind in der Lage noch mehr Städte in unseren Protest einzubinden.
Die Art und Weise des Protestes und die Erfahrungen der letzten Monate
haben uns den Weg des Protestes klar offengelegt. Nun, nach dem das
Verwaltungsgericht Düsseldorf die demokratischen Grundrechte und die
Menschenrechte ignoriert hat und uns das Recht auf eine Dauerkundgebung
genommen hat, Einspruch vor einem noch höheren Gericht einlegen. Dieser
Kampf bis zur letzten Instanz vor den europäischen Gerichten ist offen.
Mit der ganzheitlichen und klaren Unterstützung für die Streiks in Aub,
Bamberg, Osnabrück, Regensburg und Würzburg und mit der unbedingten
Solidarität mit allen Flüchtlingen, die sich den Streiks anschließen
wollen, erklären wir,
dass wir uns für die bedingungslose Abschaffung der Residenzpflicht
einsetzen,
dass wir uns für den Stopp aller Abschiebungen einsetzen,
dass wir für die Schließung aller Lager, die keinen anderen Zweck
als die Isolation der Flüchtlinge haben, kämpfen,
dass wir für die Anerkennung als politische Flüchtlinge sind.
Wir sind entsetzt über die Anwesenheit der Delegation aus Guinea in NRW.
Bereits in 2006 war eine Delegation aus Guinea auf Einladung der
zentralen Ausländerbehörde hier in NRW. Als die Korruption und die
Legitimität der Delegation damals öffentlich wurden, musste diese
Delegation abreisen. Wir verurteilen die Kollaboration der deutschen
Regierung mit den diktatorischen Regimen und alle Abschiebungen.
Denn diese Gesetze verletzen die Artikel 13, 14 und 15 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte.
Arash Dosthossein
Hamid Haghayeghi
Pascal Findouno
AGIF – Föderation der ArbeitsmigrantInnen e.V
KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
linksjugend [´solid] NRW
no border camp Köln/Düsseldorf
Rote Antifa Essen
Sozialistische Frauenbund SKB
Young Struggle
Zusammen Kämpfen Duisburg
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III), 1948,
WWW.UN.ORG)
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und
seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu
verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen
und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer
Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen
nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen
die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch
das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.